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Anerkennung als Einsatzstelle

Bevor Sie BFDlerinnen und BFDler einsetzen können, muss Ihre Einrichtung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst anerkannt sein. Im Folgenden finden Sie genaue Informationen darüber, wie Sie sich als Einsatzstelle anerkennen lassen können und welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen.

Verfahren

Schritt 1: Zuordnung zu einer Zentralstelle
Im Bundesfreiwilligendienst muss sich jede Einsatzstelle einer Zentralstelle zuordnen. Die Zentralstellen betreuen die Einsatzstellen. Sie vertreten deren Interessen, bündeln ihre Anliegen, sorgen für einheitliche Qualitätsstandards in der pädagogischen Begleitung und übernehmen zentrale Verwaltungsaufgaben.

zur Übersicht über die Zentralstellen

Schritt 2: Antragstellung
In der rechten Spalte dieser Seite finden Sie das Antragsformular „Anerkennung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst“. Füllen Sie den Vordruck bitte aus und fügen Sie die dort geforderten Unterlagen bei. Bitte geben Sie im Antragsformular oder im Begleitschreiben an, welcher Zentralstelle sich Ihre Einrichtung zuordnen möchte. Den fertigen Antrag senden Sie bitte an Ihre Zentralstelle. Diese wird ihn vorprüfen und danach an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weiterleiten.
Sie können den Antrag auch direkt dem Bundesamt zusenden:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- Referat 202 -
50964 Köln

Schritt 3: Bearbeitung und Bescheid
Nachdem Ihr Antrag im Bundesamt eingegangen ist, erhält Ihre Einrichtung eine Einsatzstellennummer. Diese Nummer dient fortan als Aktenzeichen. Das Bundesamt prüft, ob Ihre Einrichtung die Voraussetzungen für den Einsatz und die Betreuung Freiwilliger erfüllt. Falls sich aus Ihren Unterlagen Fragen ergeben, wird sich die Bearbeiterin oder der Bearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen. Sind alle Fragen geklärt, erhalten Sie einen Bescheid über die Anerkennung oder die Ablehnung Ihres Antrags. Ein Anerkennungsbescheid berechtigt Ihre Einrichtung, Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst zu beschäftigen.

Voraussetzungen

In der rechten Spalte dieser Seite finden Sie die Richtlinien für die Anerkennung von Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst als pdf zum Herunterladen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählen:

Einsatzbereiche

Als Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst können insbesondere Einrichtungen aus folgenden Bereichen anerkannt werden:

  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege
  • Behindertenhilfe
  • Kultur und Denkmalpflege
  • Sport
  • Zivil- und Katastrophenschutz
  • Umweltschutz
  • Schulen

Gemeinwohl

Eine Einrichtung kann als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst anerkannt werden, wenn sowohl die Aufgaben der Einrichtung als auch die Tätigkeiten der Freiwilligen dem Gemeinwohl dienen. Das Vorliegen dieser Voraussetzung müssen Sie im Anerkennungsverfahren nachweisen. Einzelheiten zum erforderlichen Nachweis finden Sie unter Punkt 3 des Antragsformulars.

Arbeitsmarktneutralität

Freiwillige sollen die hauptamtlich Beschäftigten ihrer Einsatzstelle unterstützen, nicht ersetzen. Durch den Einsatz Freiwilliger dürfen in Ihrer Einrichtung keine Arbeitsplätze für hauptamtliches Personal gefährdet oder deren Neuschaffung verhindert werden.

Einzelanerkennung

Bei Rechtsträgern von mehreren organisatorisch, räumlich oder hinsichtlich ihrer Aufgabenstellung getrennten Einrichtungen müssen die einzelnen Einrichtungen grundsätzlich gesondert als Einsatzstellen anerkannt werden.

Anleitung und Fürsorge

Als Einsatzstelle müssen Sie eine Fachkraft für die fachliche Anleitung der Freiwilligen benennen. Die Fachkraft sichert die Unterstützung und Beratung der Freiwilligen. Sie vermittelt ihnen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen für den Arbeitsalltag. Wichtig für die Beteiligung der Freiwilligen sind zudem regelmäßige Gespräche und die Integration in Teamberatungen.
Als Einsatzstelle sind Sie außerdem verpflichtet, für die Teilnahme der Freiwilligen an den vorgeschriebenen Seminaren zu sorgen.

Auslastung

Die Freiwilligen müssen während ihrer Arbeitszeit auslastend beschäftigt werden.

Tätigkeiten der Freiwilligen

Der Bundesfreiwilligendienst wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit geleistet. Mit der Anerkennung einer Einsatzstelle wird stets mindestens ein Platz anerkannt. Für jeden Platz bedarf es einer Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeiten. Freiwillige dürfen im Einzelfall nur mit Tätigkeiten betraut werden, die ihrem Alter und ihren persönlichen Fähigkeiten entsprechen.

Ansprechpersonen zu Fragen der Anerkennung als Einsatzstelle erreichen Sie unter:

Tel: 0221 3673 - 0
Fax: 0221 3673 - 1860
Mail: referat_202@bafza.bund.de

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