Seminare an den Bildungszentren finden weiterhin statt
Mit Schreiben vom 21.11.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen verfügt, dass für das Haushaltsjahr 2024 keine weiteren Zahlungsverpflichtungen eingegangen werden dürfen (sog. Haushaltssperre). Infolgedessen darf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) derzeit Vereinbarungen mit Dienstbeginn im Jahr 2023 und Wirkung für das Jahr 2024 nicht genehmigen. Auch bereits erfasste, aber noch nicht genehmigte Vereinbarungen sowie Verlängerungsanträge, die die Haushaltsjahre 2024 und 2025 berühren, dürfen aktuell nicht genehmigt werden. Die verfügte Haushaltssperre hat keine Auswirkungen auf Dienste, deren Vereinbarungen bereits genehmigt wurden.
Freiwillig dienstleistende Personen mit einer genehmigten Vereinbarung werden weiterhin ganz regulär an die Bildungszentren eingeladen.