Die Bundessprecherwahl
Die Bundessprecherwahl
Wer kann wählen?
An der Wahl können alle Freiwilligen teilnehmen, die zum Zeitpunkt der Stimmabgabe ihren Bundesfreiwilligendienst leisten und die sich im Wählerverzeichnis registriert haben. Das gilt auch für minderjährige Freiwillige und Freiwillige aus dem Ausland.
Wer kann gewählt werden?
Wer an der Wahl teilnehmen kann, kann auch als Bundessprecherin oder Bundessprecher kandidieren. Das heißt, die Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt müssen während der Wahl ihren Bundesfreiwilligendienst leisten und im Wählerverzeichnis registriert sein. Minderjährige benötigen für eine Kandidatur zusätzlich die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Wie läuft die Wahl ab?
Es handelt sich um eine elektronische Wahl, die vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einmal jährlich durchgeführt wird. Wichtig: Nur Freiwillige, die im Wählerverzeichnis registriert sind, sind auch wahlberechtigt.
Gewählt werden bis zu sieben Sprecherinnen und Sprecher sowie bis zu sieben Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Amtszeit dauert bis zur nächsten Wahl. Das Dienstverhältnis muss jedoch nicht über den kompletten Wahlzeitraum andauern. Alle registrierten Wählerinnen und Wähler erhalten kurz vor dem Wahltermin einen Transaktionscode per E-Mail. Damit können sie dann im Wahlzeitraum ihre Stimmen in einem geschützten Bereich abgeben.
Unverzüglich nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlvorstand das Wahlergebnis fest und fragt die Kandidatinnen und Kandidaten, auf die die meisten Stimmen entfallen sind, ob sie die Wahl annehmen. Wichtig: Die Annahme der Wahl muss innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Als Sprecherinnen und Sprecher gewählt sind die sieben Freiwilligen, auf die die meisten Stimmen entfallen und die der Wahl zugestimmt haben. Der Wahlvorstand besteht aus Beschäftigten des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, die von der Präsidentin des BAFzA für diese Aufgabe benannt wurden.
Wichtige Termine zur Bundessprecherwahl 2021:
1. Registrierung vom 15.09.2021 (10:00 Uhr) - 13.10.2021 (10:00 Uhr)
2. Wahlzeitraum vom 27.10.2021 (10:00 Uhr) - 15.11.2021 (10:00 Uhr)

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

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