Sprecher/-innen im Bundesfreiwilligendienst
Das Bundesfreiwilligendienstgesetz -BFDG- sieht in § 10 BFDG vor, dass die Freiwilligen Bundessprecher/-innen wählen
Die Freiwilligen wählen jährlich im Herbst bis zu sieben Bundessprecher/-innen und sieben Stellvertreter/-innen. Die Sprecher/-innen vertreten die Interessen der Freiwilligen gegenüber den Einsatzstellen, Trägern, Zentralstellen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Sie gehören auch dem Beirat für den BFD an.
Die Wahl findet als Online-Wahl statt.
Die Amtszeit der Sprecher/-innen sowie der Stellvertreter/-innen dauert bis zur nächsten Wahl. Dies gilt auch, wenn sie aus dem BFD ausgeschieden sind. Die Amtszeit endet mit Abschluss der Wahl der neuen Bundessprecher/-innen.
Die gewählten Sprecher/-innen repräsentieren vor allem die Freiwilligen nach außen und vertreten deren Interessen auch gegenüber dem BMBFSFJ und dem BAFzA. Sie sind Ansprechpersonen für die Belange der Freiwilligen, nehmen ihre Probleme auf und leisten bzw. vermitteln im Bedarfsfall Hilfestellung. Sie melden ihnen bekannte oder bekannt gewordene Missstände im Freiwilligendienst dem BAFzA. Die Sprecher/-innen können gesammelte Ideen und Verbesserungsvorschläge einbringen und über erfolgreiche Beispiele informieren.
Die Bundessprecherwahl 2025 ist abgeschlossen.
Hier werden in Kürze die Namen der neuen Bundessprecher/-innen sowie der Stellvertretungen veröffentlicht.