Sprecher/-innen im Bundesfreiwilligendienst
Das Bundesfreiwilligendienstgesetz -BFDG- sieht vor, dass die Freiwilligen Sprecher/-innen wählen, die ihre Interessen gegenüber den Einsatzstellen, Trägern, Zentralstellen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vertreten, § 10 BFDG . So gehören sie nach § 15 BFDG dem Beirat für den Bundesfreiwilligendienst an.
Die Amtszeit der Sprecher/-innen sowie der Stellvertretungen dauert bis zur nächsten Wahl.
Im Bundesfreiwilligendienstgesetz wird die Interessenvertretung allgemein beschrieben.
Die gewählten Sprecher/-innen repräsentieren vor allem die Freiwillige nach außen und vertreten ihre Interessen auch gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Das heißt, sie sollen Ansprechpersonen für die Belange der Freiwilligen sein, ihre Probleme aufnehmen und im Bedarfsfall Hilfestellung leisten bzw. vermitteln sowie ihnen bekannte oder bekannt gewordene Missstände im BFD dem BMFSFJ oder dem BAFzA melden. Sie können außerdem Ideen und Verbesserungsvorschläge sammeln und einbringen und über best practice-Beispiele informieren.
Im Herbst 2023 hat die Bundessprecherwahl stattgefunden.
Die Bundessprecher/-innen sind wie folgt zu erreichen:
E-Mail: info[at]bundessprecher.net
Die Äußerungen der Bundessprecher/-innen stellen ausschließlich die privaten Meinungen der Sprecher/-innen dar.