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Die Wahl

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz -BFDG- sieht in § 10 BFDG vor, dass die Freiwilligen Bundessprecher/-innen wählen. Die Freiwilligen wählen jährlich im Herbst bis zu sieben Bundessprecher/-innen und sieben Stellvertreter/-innen. Die Sprecher/-innen vertreten die Interessen der Freiwilligen gegenüber den EST, Trägern, ZST und dem BAFzA. Sie gehören auch dem Beirat für den BFD an.

Das Wahlverfahren ist in der BFD-Wahlverordnung vom 19. März 2013 geregelt. Die Wahl findet als Online-Wahl statt.

Die Amtszeit der Sprecher/-innen sowie der Stellvertreter/-innen dauert bis zur nächsten Wahl. Dies gilt auch, wenn sie aus dem BFD ausgeschieden sind. Die Amtszeit endet mit Abschluss der Wahl der neuen Bundessprecher/-innen.

Die gewählten Sprecher/-innen repräsentieren vor allem die Freiwilligen nach außen und vertreten deren Interessen auch gegenüber dem BMFSFJ und dem BAFzA. Sie sind Ansprechpersonen für die Belange der Freiwilligen, nehmen ihre Probleme auf und leisten bzw. vermitteln im Bedarfsfall Hilfestellung. Sie melden ihnen be-kannte oder bekannt gewordene Missstände im Freiwilligendienst dem BAFzA. Die Sprecher/-innen können gesammelte Ideen und Verbesserungsvorschläge einbringen und über erfolgreiche Beispiele informieren.

Der Beirat berät das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Fragen des Bundesfreiwilligendienstes.

Wer kann wählen

An der Bundessprecherwahl kann teilnehmen, wer im Wählerverzeichnis registriert ist.

Das Wählerverzeichnis ist das Verzeichnis der Freiwilligen, die sich während der Wahl im Dienst befinden und sich registriert haben.

Auch Freiwillige, die zum Zeitpunkt der Wahl noch minderjährig sind, oder Freiwillige, die aus dem Ausland kommen, können unter den vorab genannten Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.

Registrierung

Als Registrierung wird der Vorgang bezeichnet, mit dem sich die wahlberechtigten Personen in einem festgelegten Zeitraum auf elektronischem Weg  (online) selbst in das Wählerverzeichnis eintragen.

Welche Personen wahlberechtigt sind, ist in der „Verordnung über die Wahl der Sprecherinnen und Sprecher der Freiwilligen des Bundesfreiwilligendienstes“ festgelegt.

Im Wählerverzeichnis sind nach Abschluss des Registrierungszeitraums alle Personen erfasst, die zur Teilnahme an der Wahl berechtigt sind.

Dieser Personenkreis erhält nach erfolgreicher Registrierung einen gesonderten Zugang zu einem nur für registrierte Wähler/-innen zugänglichen Bereich. Dort sind weitere Informationen des Wahlvorstandes zu finden.

Der Wahlvorstand

Für die Wahl der Bundessprecher/-innen wird ein Wahlvorstand einberufen.

Die Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bundesamt) bestellt spätestens einen Monat vor Beginn des Registrierungszeitraumes für die Wahl der Sprecher/-innen mindestens drei Mitarbeitende des Bundesamtes als Wahlvorstand und den*die Vorsitzende*. Die Namen der Mitglieder des Wahlvorstandes werden in einem nur für registrierte Wähler/-innen zugänglichen Bereich (sogenannter geschützter Bereich) bekannt gegeben.

Der Wahlvorstand überwacht das Wahlverfahren im Allgemeinen.

Im Rahmen seiner Tätigkeit veröffentlicht der Wahlvorstand im geschützten Bereich wichtige Informationen zur Wahl, zum Beispiel die Hinweise zu den sich zur Wahl stellenden Personen.

Zu den weiteren Aufgaben des Wahlvorstandes gehören unter anderem die Festlegung des Datums für den Beginn des Wahlzeitraumes, die Bearbeitung von Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis sowie die Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Stimmabgabe

Die Freiwilligen, die als Wähler/-innen registriert sind, erhalten kurz vor der Wahl per E-Mail einen Transaktionscode, damit sie ihre Stimmen(n) abgeben können.

Die Stimmabgabe ist nur dann möglich, wenn sich die jeweiligen Freiwilligen zum Zeitpunkt der Stimmabgabe tatsächlich im Dienstverhältnis befinden.

Bei der Stimmabgabe besteht die Möglichkeit, eine bis maximal sieben Stimmen abzugeben. Für jede kandidierende freiwillig dienstleistende Person darf jedoch nur eine Stimme abgegeben werden.

Wahlergebnis

Unverzüglich nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlvorstand das Wahlergebnis fest.

Als Sprecher/-innen gewählt sind die sieben Freiwilligen, auf die die meisten Stimmen entfallen und die der Wahl zugestimmt haben.

Die Namen der gewählten Sprecher/-innen sowie der gewählten Stellvertretungen werden vom Wahlvorstand auf der Internetseite www.bundesfreiwilligendienst.de veröffentlicht.