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Sprecher*innen im Bundesfreiwilligendienst

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz -BFDG- sieht vor, dass die Freiwilligen Sprecher*innen wählen, die ihre Interessen gegenüber den Einsatzstellen, Trägern, Zentralstellen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vertreten, § 10 BFDG .  So gehören sie nach § 15 BFDG dem Beirat für den Bundesfreiwilligendienst an.

Im Herbst 2022 hat die Bundessprecher*innenwahl stattgefunden.

Die Sprecher*innen erreichen Sie unter der gemeinsamen E-Mail-Adresse: und .

Hier geht es zur Internetseite der Sprecher*innen: www.Bundessprecher.net

Die Äußerungen der Bundessprecher*innen stellen ausschließlich die privaten Meinungen der Sprecher*innen dar.

Als Bundessprecher*innen und Stellvertreter*innen wurden gewählt:

Vorname, Nachname

 

 
Lea Blesch

 
Herbert Overberg

 
Florian Heiter

 
Rian Kugler

 
Leo Bergmann

 
Ronja Apel

 
Luca Begas

 
Sarah-Zoe Biangue

 
Johannes Rößner

 
Charlotte Appel

 
Florian Hecht

 
Berkay Irkil

 
Paulina Ruttkowski

 

Die Amtszeit der Sprecher*innen sowie der Stellvertreter*innen dauert bis zur nächsten Wahl.

Im Bundesfreiwilligendienstgesetz wird die Interessenvertretung allgemein beschrieben.

Die gewählten Sprecher*innen repräsentieren vor allem die Bundesfreiwilligendienstleistenden nach außen und vertreten ihre Interessen auch gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Das heißt, sie sollen Ansprechpersonen für die Belange der Bundesfreiwilligendienstleistenden sein, ihre Probleme aufnehmen und im Bedarfsfall Hilfestellung leisten bzw. vermitteln sowie ihnen bekannte oder bekannt gewordene Missstände im BFD dem BMFSFJ oder dem BAFzA melden. Sie können außerdem Ideen und Verbesserungsvorschläge sammeln und einbringen und über best practice-Beispiele informieren.