Sprecherinnen und Sprecher im Bundesfreiwilligendienst
Das Bundesfreiwilligendienstgesetz -BFDG- sieht vor, dass die Freiwilligen Sprecherinnen und Sprecher wählen, die ihre Interessen gegenüber den Einsatzstellen, Trägern, Zentralstellen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vertreten, § 10 BFDG . So gehören sie nach § 15 BFDG dem Beirat für den Bundesfreiwilligendienst an.
Im Herbst 2021 hat die Bundessprecherwahl stattgefunden.
Als Bundessprecherinnen und Bundessprecher wurden gewählt:
Vorname, Nachname
Julian Petrat
Julian Skrock
Finnja Lotta Loddenkemper
Sarah Pintor Herrmann
Alexandra Papasimos
Mathilde Schreck
Anne-Mieke Möller
Als Stellvertreterin oder Stellvertreter wurden gewählt:
Vorname, Nachname
Coraly Wollstein
Daria Letzgus
Pia Springer
Noah Emil Härke
Ben Winkeler
Paula Valenzuela
Mckie Namases
Die Bundessprecherinnen und Bundessprecher sind wie folgt zu erreichen:
E-Mail: info[at]bundessprecher.net
Die Äußerungen der Bundessprecherinnen und Bundessprecher stellen ausschließlich die privaten Meinungen der Sprecherinnen und Sprecher dar.
Die Amtszeit der Sprecherinnen und Sprecher sowie der Stellvertreterinnen und Stellvertreter dauert bis zur nächsten Wahl.
Im Bundesfreiwilligendienstgesetz wird die Interessenvertretung allgemein beschrieben.
Die gewählten Sprecherinnen und Sprecher repräsentieren vor allem die Bundesfreiwilligendienstleistenden nach außen und vertreten ihre Interessen auch gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Das heißt, sie sollen Ansprechpersonen für die Belange der Bundesfreiwilligendienstleistenden sein, ihre Probleme aufnehmen und im Bedarfsfall Hilfestellung leisten bzw. vermitteln sowie ihnen bekannte oder bekannt gewordene Missstände im BFD dem BMFSFJ oder dem BAFzA melden. Sie können außerdem Ideen und Verbesserungsvorschläge sammeln und einbringen und über best practice-Beispiele informieren.