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Sprecher*innen im Bundesfreiwilligendienst

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz -BFDG- sieht vor, dass die Freiwilligen Sprecher*innen wählen, die ihre Interessen gegenüber den Einsatzstellen, Trägern, Zentralstellen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vertreten, § 10 BFDG .  So gehören sie nach § 15 BFDG dem Beirat für den Bundesfreiwilligendienst an.

Die Amtszeit der Sprecher*innen sowie der Stellvertreter*innen dauert bis zur nächsten Wahl.

Im Bundesfreiwilligendienstgesetz wird die Interessenvertretung allgemein beschrieben.

Die gewählten Sprecher*innen repräsentieren vor allem die Bundesfreiwilligendienstleistenden nach außen und vertreten ihre Interessen auch gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Das heißt, sie sollen Ansprechpersonen für die Belange der Bundesfreiwilligendienstleistenden sein, ihre Probleme aufnehmen und im Bedarfsfall Hilfestellung leisten bzw. vermitteln sowie ihnen bekannte oder bekannt gewordene Missstände im BFD dem BMFSFJ oder dem BAFzA melden. Sie können außerdem Ideen und Verbesserungsvorschläge sammeln und einbringen und über best practice-Beispiele informieren.

Im Herbst 2023 hat die Bundessprecher*innenwahl stattgefunden.

Als Bundessprecher*innen und Stellvertreter*innen wurden gewählt:

Vorname, Nachname

 

 
Josephine Beckmann

 

 
Lina Scheifl

 

 
Lilly Kaltenegger

 

 
Lasse Janus

 

 
Herbert Overberg

 

 
Paolo Esposto

 

 
Finja Schneider

 

 
Jonathan Fehr

 

 
Lily Marie Hanebeck

 

 
Anna-Maria Neuner

 

 
Fenna Diers

 

 
     

Die Bundessprecher*innen sind wie folgt zu erreichen:

E-Mail: info[at]bundessprecher.net

http://www.bundessprecher.net

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Die Äußerungen der Bundessprecher*innen stellen ausschließlich die privaten Meinungen der Sprecher*innen  dar.