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Die Wahl

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz -BFDG- sieht vor, dass die Freiwilligen Sprecherinnen und Sprecher wählen, die ihre Interessen gegenüber den Einsatzstellen, Trägern, Zentralstellen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vertreten, § 10 BFDG.

Grundlage ist die „Verordnung über die Wahl der Sprecherinnen und Sprecher der Freiwilligen des Bundesfreiwilligendienstes“ vom 29.03.2013 (BGBl. I, Seite 592).

Es handelt sich um eine elektronische Wahl, die vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einmal jährlich durchgeführt wird.

Gewählt werden bis zu sieben Sprecherinnen und Sprecher sowie bis zu sieben Stellvertreterinnen und Stellvertreter.

Die Amtszeit dauert bis zur nächsten Wahl.

Die gewählten Sprecherinnen und Sprecher sind neben Vertretern der am Bundesfreiwilligendienst beteiligten Verbände, der Kirchen, der Länder und kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Mitglieder im "Beirat für den Bundesfreiwilligendienst".

Der Beirat berät das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Fragen des Bundesfreiwilligendienstes, § 15 BFDG.

Wer kann wählen

An der Wahl zur Bundessprecherin und zum Bundessprecher kann teilnehmen, wer im Wählerverzeichnis registriert ist.

Das Wählerverzeichnis ist das Verzeichnis der Freiwilligen, die sich während der Wahl im Dienst befinden und sich registriert haben.

Auch Freiwillige, die zum Zeitpunkt der Wahl noch minderjährig sind, oder Freiwillige, die aus dem Ausland kommen, können unter den vorab genannten Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.

Registrierung

Als Registrierung wird der Vorgang bezeichnet, mit dem sich die wahlberechtigten Personen in einem festgelegten Zeitraum auf elektronischem Weg  (online) selbst in das Wählerverzeichnis eintragen.

Welche Personen wahlberechtigt sind, ist in der „Verordnung über die Wahl der Sprecherinnen und Sprecher der Freiwilligen des Bundesfreiwilligendienstes“ festgelegt.

Im Wählerverzeichnis sind nach Abschluss des Registrierungszeitraums alle Personen erfasst, die zur Teilnahme an der Wahl berechtigt sind.

Dieser Personenkreis erhält nach erfolgreicher Registrierung einen gesonderten Zugang zu einem nur für registrierte Wähler/innen zugänglichen Bereich. Dort sind weitere Informationen des Wahlvorstandes zu finden.

Der Wahlvorstand

Für die Wahl der Bundessprecherinnen und Bundessprecher wird ein Wahlvorstand einberufen.

Die Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bundesamt) bestellt spätestens einen Monat vor Beginn des Registrierungszeitraumes für die Wahl der Sprecherinnen und Sprecher mindestens drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes als Wahlvorstand und eine oder einen als Vorsitzende oder Vorsitzenden. Die Namen der Mitglieder des Wahlvorstandes werden in einem nur für registrierte Wählerinnen und Wähler zugänglichen Bereich (sogenannter geschützter Bereich) bekannt gegeben.

Der Wahlvorstand überwacht das Wahlverfahren im Allgemeinen.

Im Rahmen seiner Tätigkeit veröffentlicht der Wahlvorstand im geschützten Bereich wichtige Informationen zur Wahl, zum Beispiel die Hinweise zu den Kandidatinnen und Kandidaten.

Zu den weiteren Aufgaben des Wahlvorstandes gehören unter anderem die Festlegung des Datums für den Beginn des Wahlzeitraumes, die Bearbeitung von Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis sowie die Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Stimmabgabe

Die Freiwilligen, die als Wählerinnen und Wähler registriert sind, erhalten kurz vor dem Wahltermin per E-Mail einen Transaktionscode, damit sie ihre Stimme/n abgeben können.

Die Stimmabgabe ist nur dann möglich, wenn sich die/der Freiwillige zum Zeitpunkt der Stimmabgabe tatsächlich im Dienstverhältnis befindet.

Bei der Stimmabgabe besteht die Möglichkeit, eine bis maximal sieben Stimmen abzugeben. Pro Kandidatin bzw. Kandidat darf jedoch nur eine Stimme abgegeben werden.

Wahlergebnis

Unverzüglich nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlvorstand das Wahlergebnis fest.

Als Sprecherinnen und Sprecher gewählt sind die sieben Freiwilligen, auf die die meisten Stimmen entfallen und die der Wahl zugestimmt haben.

Die Namen der gewählten Sprecherinnen und Sprecher sowie der gewählten Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden vom Wahlvorstand auf der Internetseite www.bundesfreiwilligendienst.de veröffentlicht.