Kandidatur
Für die Kandidatur gelten die gleichen Vorgaben wie für die Registrierung, d. h. wer an der Wahl teilnehmen kann, kann auch kandidieren.
Sind Sie minderjährig, können Sie kandidieren, wenn Sie eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern vorlegen.
Auch wenn Sie aus dem Ausland kommen, können Sie kandidieren. Allerdings können Sie Ihre Tätigkeit als Sprecher/in nur so lange wahrnehmen, wie Sie sich in Deutschland befinden.
Wenn Sie als Sprecherin oder Sprecher gewählt werden möchten, übersenden Sie dem Bundesamt über den geschützten Bereich bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Wahlzeitraums Ihre Bewerbungsunterlagen.
Bewerbung
Zunächst müssen Sie sich registriert haben, damit Sie in den geschützten Bereich gelangen.
Im geschützten Bereich finden Sie für Ihre Kandidatur eine „Eingabemaske“, die Sie bitte ausfüllen. Damit können Sie sich als Kandidatin oder Kandidat für das Sprecheramt präsentieren.
Sind Sie minderjährig, benötigen Sie für Ihre Kandidatur eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern. Ein entsprechendes Formular wird Ihnen im geschützten Bereich als Download zur Verfügung gestellt. Die Einverständniserklärung muss vor dem Ende des Registrierungszeitraumes im Bundesamt vorliegen. Ggf. ist die Erklärung per Mail als PDF-Anhang an die E-Mailanschrift des Wahlvorstandes zu übersenden.
Der Wahlvorstand nimmt Sie – nach Sichtung der Unterlagen - in die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten auf. Im geschützten Bereich werden Sie dann als weitere/r Kandidatin oder Kandidat vorgestellt.
Amtszeit
Die Amtszeit der gewählten Sprecherinnen und Sprecher sowie der Stellvertreterinnen und Stellvertreter dauert bis zur nächsten Wahl.
Dies gilt auch, wenn sie aus dem Bundesfreiwilligendienst ausgeschieden sind (Dienstende oder vorzeitige Beendigung des Vertrages durch Auflösung oder Kündigung).
Ausnahme: Freiwillige aus dem Ausland. Sie können ihre Aufgabe nur wahrnehmen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.
Die Sprecherinnen oder Sprecher bzw. die Vertreterinnen oder Vertreter können ihr Amt jederzeit niederlegen. In diesem Fall rückt die Kandidatin oder der Kandidat nach, auf die oder den bei der Wahl jeweils danach die meisten Stimmen entfallen sind.
Wahlergebnis
Der Wahlvorstand stellt unverzüglich nach Abschluss der Wahl das Wahlergebnis fest.
Im geschützten Bereich gibt der Wahlvorstand das Wahlergebnis im Einzelnen bekannt und zwar
- die Zahl der registrierten Wählerinnen und Wähler
- die Zahl der abgegebenen Stimmen
- die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten und die Zahl der jeweils auf sie entfallenen Stimmen sowie
- die Namen der gewählten Sprecherinnen und Sprecher sowie der gewählten Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Als Sprecherinnen und Sprecher gewählt sind die sieben Freiwilligen, auf die die meisten Stimmen entfallen und die der Wahl zugestimmt haben.
Es ist eine aktive Zustimmung (Bestätigungsmail) erforderlich.
Lehnt eine Gewählte oder ein Gewählter die Wahl ab, rückt die Kandidatin oder der Kandidat nach, auf die oder auf den nach der Person, die abgelehnt hat, die meisten Stimmen entfallen.
Die Namen der gewählten Sprecherinnen und Sprecher sowie der gewählten Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden vom Wahlvorstand auf der Internetseite www.bundesfreiwilligendienst.de veröffentlicht.