Zum Inhalt springen Zum Hauptmenü springen

Fragen & Antworten

Sie wissen noch nicht, wie es nach der Schule weitergeht und wollen sich erstmal orientieren? Sie möchten Wartezeiten bis zum Start einer Ausbildung oder eines Studiums sinnvoll überbrücken? Oder wollen Sie sich nach der beruflichen Laufbahn mit Ihren Erfahrungen weiterhin einbringen? Wie wäre es dann mit einem Bundesfreiwilligendienst? Was genau hinter dem BFD steckt, wer ihn wo und wie lange machen kann und was das bringt – das und vieles mehr erfahren Sie hier.

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein freiwilliges Engagement in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Einrichtungen in Deutschland. Das sind zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste, Forstämter, Theater, Museen, Sportvereine und vieles mehr.

Ein BFD kann zwischen 6 und 24 Monate dauern – er wird meistens für 12 Monate am Stück geleistet. In der Regel ist der BFD ein ganztägiger Dienst, bei dem die Freiwilligen überwiegend praktische Hilfstätigkeiten leisten. Dafür bekommen sie ein Taschengeld (Stand 2024: 453 €) und sind automatisch Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Einen Bundesfreiwilligendienst können alle machen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Ansonsten spielen Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses in der Regel keine Rolle.

Mit Kindern spielen, Biotope pflegen, Seniorinnen und Senioren aus der Zeitung vorlesen oder Schülerinnen und Schüler durchs Theater führen: die Einsatzorte für einen Bundesfreiwilligendienst sind so vielfältig wie unsere Gesellschaft.

Wichtig dabei: Die Einsatzstellen müssen für den Bundesfreiwilligendienst anerkannt sein. Die Anerkennung von Einsatzstellen läuft über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Jede Einsatzstelle gehört zu einer von insgesamt 21 Zentralstellen. Diese unterstützen die Einsatzstellen bei der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes und übernehmen zentrale Verwaltungsaufgaben.

Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Einsatzfelder im BFD und Beispiele für mögliche Einsatzstellen:

  • Sozialer Bereich: zum Beispiel in der Kita, im Altenpflegeheim, in einer Behinderteneinrichtung, im Rettungsdienst, in der Obdachlosenhilfe oder im Krankenhaus.
  • Umwelt- und Naturschutz: zum Beispiel im Forstamt, in einer ökologischen Schutzstation oder in einem Nationalpark.
  • Kultur: zum Beispiel im Theater, im Museum oder im Kulturverein.
  • Bildung: zum Beispiel in der Hausaufgabenbetreuung, einem Nachhilfeprojekt oder in der offenen Ganztagsschule.
  • Sport: zum Beispiel im Sportverein, im Gesundheitssport oder bei Freizeiteinrichtungen im Sportbereich.
  • Integration: zum Beispiel in einem integrativen Projekt für Menschen mit Migrationshintergrund oder in der Flüchtlingshilfe.

Passende Einsatzstellen findet man über die Einsatzstellensuche. Bei der Suche helfen auch die regionalen BFD-Beraterinnen und -Berater sowie die Zentralstellen weiter.

Weitere Beispiele für Einsatzstellen sowie Interviews mit Freiwilligen und Führungskräften finden Sie zum Nachlesen unter Menschen im BFD oder anschaulich in unseren Videofilmen.

Der Bundesfreiwilligendienst dauert zwischen 6 und 18 Monate. In der Regel wird er für 12 Monate geleistet. Im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts kann der BFD ausnahmsweise auf bis zu 24 Monate verlängert werden.

Die Einsatzzeit in einem BFD richtet sich nach den Arbeitszeiten der jeweiligen Einsatzstelle. Grundsätzlich handelt es sich bei einem BFD um einen ganztägigen Dienst. Personen über 27 Jahre können einen BFD auch in Teilzeit von mehr als 20 Stunden wöchentlich leisten. Bei unter 27-Jährigen muss dafür ein berechtigtes Interesse vorliegen, zum Beispiel die Betreuung von Kindern oder aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen.

Auch Personen unter 18 Jahren können einen BFD leisten. Für sie gelten dabei die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, zum Beispiel keine Nachtarbeit, längere Urlaubszeit, gesonderte Pausenregelungen.

Einen Bundesfreiwilligendienst können alle machen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. In der Regel ist das mit 16 Jahren der Fall. Das kann sich aber von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Ansonsten spielen Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses in der Regel keine Rolle.

Für Personen unter 18 Jahren gelten die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, zum Beispiel keine Nachtarbeit, längere Urlaubszeit, gesonderte Pausenregelungen. Personen über 27 Jahre können einen BFD auch in Teilzeit von mehr als 20 Stunden wöchentlich leisten. Freiwillige unter 27 Jahren können einen BFD in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlich leisten, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, zum Beispiel bei der Betreuung von Kindern oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Auch Ausländerinnen und Ausländer können einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Dafür brauchen sie eine Vereinbarung mit einer Einsatzstelle, ein Visum für die Durchführung eines Freiwilligendienstes in Deutschland und eine Aufenthaltserlaubnis, die sie zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt. Kein Visum benötigen neben den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union die Staatsangehörigen von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika. Ausführlich Informationen finden Sie auf der Seite A bis Z unter dem Stichwort „Ausländische Freiwillige“.

Der Bundesfreiwilligendienst eignet sich für alle,

  • die nach der Schulzeit oder dem Studium praktisch tätig sein wollen,
  • die noch gar nicht wissen, wie es beruflich weitergeht und die sich orientieren möchten,
  • die ein bestimmtes Berufsfeld kennenlernen wollen,
  • die die Wartezeit bis zum Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums sinnvoll überbrücken wollen,
  • die sich neu orientieren möchten,
  • die sich auch nach ihrer beruflichen Laufbahn einbringen und ihre Erfahrungen weitergeben wollen,
  • die einfach Gutes tun wollen, für die Gesellschaft, für Menschen, Tiere und Umwelt.

Der Bundesfreiwilligendienst ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst. Freiwillige bekommen aber ein Taschengeld von maximal 453 € monatlich (Stand 2024). Das konkrete Taschengeld wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart. Darüber hinaus können die Einsatzstellen Unterkunft, Verpflegung sowie Arbeitskleidung stellen oder dafür Geldersatzleistungen zahlen.

Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt. Die gesamten Beiträge für die gesetzliche Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden von der Einsatzstelle gezahlt. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Bundesfreiwilligendienst leisten, können Kindergeld bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.

Zentraler Bestandteil des BFD ist die pädagogische Begleitung. Dazu gehören u. a. die fachliche Anleitung und die Seminararbeit. Ziel ist es, die Freiwilligen auf ihren Einsatz vorzubereiten und ihnen zu helfen, Eindrücke auszutauschen sowie Erfahrungen aufzuarbeiten. Darüber hinaus sollen soziale, ökologische und interkulturelle Kompetenzen vermittelt und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl gestärkt werden. Alle Seminare sind für die Freiwilligen kostenfrei.

Alle Bundesfreiwilligen bekommen einen Freiwilligenausweis. Damit wird es ihnen erleichtert, Angebote für Vergünstigungen wie z. B. Ermäßigungen bei Fahrkarten, im Museum, Schwimmbad oder Kino zu erhalten. Der Ausweis dient jedoch nur dem Nachweis über die Teilnahme am Freiwilligendienst, ein Anspruch auf Vergünstigungen wird damit nicht begründet. Über tatsächliche Ermäßigungen entscheiden die jeweiligen Einrichtungen selbst.

Nach dem Ende des BFD erhalten Freiwillige von ihrer Einsatzstelle ein schriftliches, qualifiziertes Zeugnis über Art und Dauer des Dienstes.

Wer einen Bundesfreiwilligendienst machen möchte, wendet sich direkt an eine anerkannte Einsatzstelle und bewirbt sich dort. Es gibt keine zentrale Bewerbungsstelle oder einheitlich festgelegte Bewerbungsfristen. Passende Einsatzstellen findet man über die Einsatzstellensuche. Bei der Suche helfen auch die regionalen BFD-Beraterinnen und -Berater sowie die Zentralstellen weiter.

Den Bundesfreiwilligendienst gibt es seit 2011. Er wurde als Reaktion auf die Aussetzung des Wehrdienstes und damit auch des Zivildienstes ins Leben gerufen und soll Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Art des Schulabschlusses ein Engagement für die Allgemeinheit ermöglichen. Seit seinem Beginn haben bisher über 400.000 Menschen diese Chance genutzt und einen Bundesfreiwilligendienst geleistet.

Für die gesetzliche Durchführung und Koordination des Bundesfreiwilligendienstes ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln zuständig. Die Hauptverantwortung für den BFD liegt in der Praxis bei den Zentralstellen, Trägern und Einsatzstellen vor Ort.

Freiwillige sammeln wertvolle Erfahrungen, können Wartezeiten sinnvoll überbrücken und ein Berufsfeld kennenlernen. Der Bundesfreiwilligendienst bietet die Möglichkeit, sich zu orientieren und die eigenen Fähigkeiten zu entdecken und weiterzuentwickeln. Auch die Einsatzstellen profitieren von der engagierten Unterstützung.

Freiwillige bekommen ein schriftliches Zeugnis über die Art und Dauer ihres Bundesfreiwilligendienstes, welches sie bei Bewerbungen vorlegen können. Der Bundesfreiwilligendienst kann gegebenenfalls als Wartesemester oder Praktikum angerechnet werden. Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Anrechnung bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen.

Das Servicetelefon des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist Montag bis Freitag zwischen 7:30-16:00 Uhr unter der Telefonnummer 0221 3673-0 oder per E-Mail an zu erreichen.

Das BAFzA wird in ganz Deutschland von regionalen Beraterinnen und Beratern im BFD vertreten. Diese stehen allen Interessierten für allgemeine Fragen zur Verfügung. Die Kontaktdaten der Beraterinnen und Berater in den einzelnen Regionen gibt es unter: https://www.bundesfreiwilligendienst.de/bundesfreiwilligendienst/beraterinnen-und-berater.html

Auch die Zentralstellen helfen bei Fragen rund um den BFD weiter. Die Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.bundesfreiwilligendienst.de/fuer-einsatzstellen/zentralstellen.html