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Informationen für Wähler/-innen

An der Bundessprecherwahl kann teilnehmen, wer im Wählerverzeichnis registriert ist.

Das Wählerverzeichnis ist das Verzeichnis der Freiwilligen, die sich während der Wahl im Dienst befinden und sich registriert haben.

Auch Freiwillige, die zum Zeitpunkt der Wahl noch minderjährig sind, oder Freiwillige, die aus dem Ausland kommen, können unter den vorab genannten Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.

Registrierung

Die Registrierung findet in dem durch die Wahlverordnung festgelegten Zeitraum statt. Der Registrierungszeitraum beginnt sechs Wochen vor Beginn des Wahlzeitraums. Das Ende des Registrierungszeitraums liegt zwei Wochen vor Beginn des Wahlzeitraums.

Mit Beginn des Registrierungszeitraums steht Ihnen auf dieser Internetseite die Möglichkeit zur Registrierung zur Verfügung.

Haben Sie das Registrierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhalten Sie mit den von Ihnen gewählten Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) Zugang zu dem nur für registrierte Wähler/-innen zugänglichen geschützten Bereich. Hier finden Sie weitere Informationen des Wahlvorstandes.

Der konkrete Beginn des Registrierungszeitraums wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Wählerverzeichnis

Nur wenn Sie im Wählerverzeichnis registriert sind, können Sie an der Bundessprecherwahl teilnehmen.

Im Wählerverzeichnis sind alle Freiwilligen aufgeführt, die sich zum Zeitpunkt der Stimmabgabe im Dienst befinden und sich registriert haben.

Mit der erfolgreichen Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung, dass Sie in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind.

Wahlzeitraum

Eine Stimmabgabe ist nur innerhalb des Wahlzeitraumes möglich.

Der Wahlvorstand legt im Einvernehmen mit der Präsidentin des Bundesamtes den Beginn des Wahlzeitraumes fest. Dieser beträgt 15 Werktage.

Der konkrete Beginn des Wahlzeitraumes wird rechtzeitig auf dieser Internetseite sowie in dem nur für registrierte Wähler/-innen zugänglichen Bereich veröffentlicht.

Stimmabgabe

Eine Stimmabgabe ist nur innerhalb des Wahlzeitraumes im geschützten Bereich möglich.

Dort können Sie ihre Stimme(n) für die von Ihnen ausgewählten Kandidierenden abgeben.

Hierzu erhalten Sie kurz vor Beginn des Wahlzeitraumes per E-Mail einen Transaktionscode, der nur für Ihre Stimmabgabe gültig ist.

Sie haben die Möglichkeit, eine bis maximal sieben Stimmen abzugeben, wobei pro Kandidat/-in nur eine Stimme zulässig ist.

Es ist nicht möglich, die Stimmabgabe über mehrere Tage während des Wahlzeitraumes zu verteilen. Sie können aber bei Bedarf den Wahlvorgang abbrechen. Der Transaktionscode bleibt dann weiterhin gültig.

Ihre Stimme(n) können Sie nur dann abgeben, wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Stimmabgabe noch im Dienstverhältnis befinden.