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Registrierung

Wichtiger Hinweis:
Eine Teilnahme an der Bundessprecherwahl ist nur möglich, wenn der Registrierungsvorgang bis zum Ende des Registrierungszeitraumes am 02.10.2024, 10:00 Uhr abgeschlossen wurde.
Die hierfür erforderliche Bestätigung des Registrierungslinks muss ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes erfolgen.

Bitte wählen Sie für die Teilnahme an der Bundessprecherwahl einen Benutzernamen aus. Dieser muss mindestens 5 und maximal 20 Zeichen lang sein. Zulässige Zeichen sind Buchstaben (keine Umlaute, kein "ß") und Zahlen.
Das Passwort muss mindestens 8 und maximal 25 Zeichen (kein Leerzeichen zulässig) lang sein.


Wo finde ich meine Freiwilligen-Kennung ?
auf dem Bestätigungsschreiben
auf dem BFD-Ausweis

Nutzungshinweise lesen

Nutzungsbedingungen für die Teilnahme an der Bundessprecherwahl

Allgemein:

  • Sie sind verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Sie sind darüber hinaus verpflichtet, unverzüglich jede missbräuchliche Nutzung Ihres Login-Namens (Benutzer-Namens) an den Wahlvorstand mitzuteilen. Im Fall des Verdachts einer missbräuchlichen Nutzung ändern Sie bitte sofort Ihr Passwort. Das Passwort für den Zugang dürfen Sie nicht weitergeben, da der Zugriff auf den geschützten Bereich nur den registrierten Wahlberechtigten gestattet ist.
  • Wenn Sie Ihre Sitzung im geschützten Bereich beenden möchten, melden Sie sich bitte immer über die Schaltfläche „Abmelden“ ab. Andere Personen, die während Ihres Logins den gleichen Rechner nutzen, können über Ihr Benutzerprofil den geschützten Bereich besuchen und damit auch Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten nehmen. Nach einer Untätigkeit von 20 Minuten werden Sie automatisch abgemeldet.
  • Im geschützten Bereich und als Kandidat/-in ist eine anonyme Nutzung der Bundessprecherwahl nicht möglich, weil der Wahlvorstand die Berechtigung, wählen zu dürfen und sich wählen zu lassen, prüfen können muss. Es dürfen keine Alias-Namen verwendet werden.
  • Im Rahmen der Qualitätssicherung behalten wir uns das Recht vor, die Nutzungsbedingungen stets weiterzuentwickeln. Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Änderung der Nutzungsbedingungen erfolgt nicht.

Für den Fall Ihrer Kandidatur

  • Wenn Sie Ihr Bild einstellen, erklären Sie mit dem Hochladen ausdrücklich, dass Sie allein das Urheberrecht besitzen bzw. sich die Erlaubnis beim Urheber eingeholt haben, dass Sie dieses Bild veröffentlichen dürfen. Bei Bildern von Fotografie betreibenden Personen haben diese das Urheberrecht, auch wenn Sie für die Bilder bezahlen mussten. Im Zweifel fragen Sie den Fotografie betreibenden Person und lassen sich die Übertragung des Urheberrechts schriftlich bestätigen.
  • Im Bewerbungstext, mit dem Sie sich gegenüber Ihren Wähler/-innen präsentieren können, sind Links auf andere Seiten nicht vorgesehen und werden technisch unterbunden. Sie können zum Beispiel alternativ auf Ihren facebook-account oder eine eigene Webseite hinweisen.
  • Der Wahlvorstand entscheidet darüber, ob ein-/e Kandidat/-in zur Wahl antreten darf. Er wird sich gegen eine Kandidatur aussprechen, wenn der/die Bewerber/in die sich bewerbende freiwillig dienstleistende Person in verfassungsfeindliche, rassistische, sexistische, gewaltverherrlichende, pornografische, beleidigende oder verleumderische Äußerungen und/oder Abbildungen oder Inhalte, die gegen persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, veröffentlichen möchte. Auch eine bereits angenommene Kandidatur kann im Falle einer Profiländerung wieder entzogen werden.
  • Wenn Sie Ihre Registrierung und/oder Ihre Kandidatur löschen möchten, schicken Sie bitte eine Mail an den Wahlvorstand. Wenn der Wahlvorgang schon begonnen hat und Sie schon Stimmen erhalten haben, muss Ihr Name für den Zeitraum der Wahl im geschützten Bereich sichtbar bleiben mit dem Vermerk „Steht für die Wahl nicht mehr zur Verfügung“. Alle anderen personenbezogenen Daten werden gelöscht.
  • Wenn Sie während des Wahlzeitraumes Ihre Kandidatur zurückziehen, wird Ihr Name für alle anderen Nutzer/-innen des geschützten Bereiches weiterhin mit dem Zusatz „steht zur Wahl nicht mehr zur Verfügung“ bis zum Ende des Wahlzeitraumes zu sehen sein. Ihr eventuell hochgeladenes Bild und Ihre weiteren Angaben werden vom Wahlvorstand gelöscht und stehen danach nicht mehr zur Verfügung und können nicht wieder hergestellt werden.
  • Die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse wird auch dazu genutzt, Sie im Anschluss an die Wahl zu fragen, ob Sie die Wahl annehmen möchten. Sie sollten sicherstellen, dass Sie innerhalb von 48 Stunden nach der Anfrage dem Wahlvorstand antworten können. Sollten Sie nicht innerhalb von 48 Stunden antworten, wird der/die Kandidat/-in mit den nächstmeisten Stimmen um Zustimmung zur Wahl gebeten. Dieses Verfahren wiederholt sich, wenn die Nachrücker gefragten Personen nicht innerhalb der angegebenen Frist der Wahl ausdrücklich zustimmen.

Verwendung Ihrer Daten:

  • Die Niederschrift über das Wahlergebnis und das Wählerverzeichnis werden nach einem Jahr physikalisch gelöscht bzw. vernichtet.
  • Im Falle Ihrer Kandidatur werden Ihre Bewerbungsunterlagen nach Abschluss der Wahl gelöscht und stehen dann nicht mehr zur Verfügung.
  • Bei einer Kandidatur werden im Falle Ihrer angenommenen Wahl Ihre personenbezogenen Daten (inklusive Ihrer Kontaktdaten), die während der Kandidatur nur im geschützten Bereich zu sehen waren, in den öffentlichen Bereich gestellt und sind somit für jeden Internet-Nutzenden zu sehen.
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