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Die Wahl

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz -BFDG- sieht vor, dass die Freiwilligen Sprecher*innen wählen, die ihre Interessen gegenüber den Einsatzstellen, Trägern, Zentralstellen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vertreten, § 10 BFDG.

Grundlage ist die „Verordnung über die Wahl der Sprecherinnen und Sprecher der Freiwilligen des Bundesfreiwilligendienstes“ vom 29.03.2013 (BGBl. I, Seite 592).

Es handelt sich um eine elektronische Wahl, die vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einmal jährlich durchgeführt wird.

Gewählt werden bis zu sieben Sprecher*innen sowie bis zu sieben Stellvertreter*innen.

Die Amtszeit dauert bis zur nächsten Wahl.

Die gewählten Sprecher*innen sind neben Vertretern der am Bundesfreiwilligendienst beteiligten Verbände, der Kirchen, der Länder und kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Mitglieder im "Beirat für den Bundesfreiwilligendienst".

Der Beirat berät das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Fragen des Bundesfreiwilligendienstes, § 15 BFDG.

Wer kann wählen

An der Bundessprecher*innenwahl kann teilnehmen, wer im Wählendenverzeichnis registriert ist.

Das Wählendenverzeichnis ist das Verzeichnis der Freiwilligen, die sich während der Wahl im Dienst befinden und sich registriert haben.

Auch Freiwillige, die zum Zeitpunkt der Wahl noch minderjährig sind, oder Freiwillige, die aus dem Ausland kommen, können unter den vorab genannten Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.

Registrierung

Als Registrierung wird der Vorgang bezeichnet, mit dem sich die wahlberechtigten Personen in einem festgelegten Zeitraum auf elektronischem Weg  (online) selbst in das Wählendenverzeichnis eintragen.

Welche Personen wahlberechtigt sind, ist in der „Verordnung über die Wahl der Sprecherinnen und Sprecher der Freiwilligen des Bundesfreiwilligendienstes“ festgelegt.

Im Wählendenverzeichnis sind nach Abschluss des Registrierungszeitraums alle Personen erfasst, die zur Teilnahme an der Wahl berechtigt sind.

Dieser Personenkreis erhält nach erfolgreicher Registrierung einen gesonderten Zugang zu einem nur für registrierte Wähler*innen zugänglichen Bereich. Dort sind weitere Informationen des Wahlvorstandes zu finden.

Der Wahlvorstand

Für die Wahl der Bundessprecher*innen wird ein Wahlvorstand einberufen.

Die Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bundesamt) bestellt spätestens einen Monat vor Beginn des Registrierungszeitraumes für die Wahl der Sprecher*innen mindestens drei Mitarbeitende des Bundesamtes als Wahlvorstand und den*die Vorsitzende*. Die Namen der Mitglieder des Wahlvorstandes werden in einem nur für registrierte Wähler*innen zugänglichen Bereich (sogenannter geschützter Bereich) bekannt gegeben.

Der Wahlvorstand überwacht das Wahlverfahren im Allgemeinen.

Im Rahmen seiner Tätigkeit veröffentlicht der Wahlvorstand im geschützten Bereich wichtige Informationen zur Wahl, zum Beispiel die Hinweise zu den sich zur Wahl stellenden Personen.

Zu den weiteren Aufgaben des Wahlvorstandes gehören unter anderem die Festlegung des Datums für den Beginn des Wahlzeitraumes, die Bearbeitung von Einsprüchen gegen das Wählendenverzeichnis sowie die Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Stimmabgabe

Die Freiwilligen, die als Wähler*innen registriert sind, erhalten kurz vor dem Wahltermin per E-Mail einen Transaktionscode, damit sie ihre Stimme/n abgeben können.

Die Stimmabgabe ist nur dann möglich, wenn sich die Freiwilligen zum Zeitpunkt der Stimmabgabe tatsächlich im Dienstverhältnis befinden.

Bei der Stimmabgabe besteht die Möglichkeit, eine bis maximal sieben Stimmen abzugeben. Für jede kandidierende freiwillig dienstleistende Person darf jedoch nur eine Stimme abgegeben werden.

Wahlergebnis

Unverzüglich nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlvorstand das Wahlergebnis fest.

Als Sprecher*innen gewählt sind die sieben Freiwilligen, auf die die meisten Stimmen entfallen und die der Wahl zugestimmt haben.

Die Namen der gewählten Sprecher*innen sowie der gewählten Stellvertreter*innen werden vom Wahlvorstand auf der Internetseite www.bundesfreiwilligendienst.de veröffentlicht.