Zum Inhalt springen Zum Hauptmenü springen

Weitere Informationen zu Abrechnungen im Bundesfreiwilligendienst

  • Die Verknüpfung mit Ihrer Einsatzstelle ist pro Abrechnungsstelle nur einmal erforderlich. Steht die Abrechnungsstelle im Abrechnungsstellenpool zur Verfügung, kann sie für beliebig viele Freiwilligenvereinbarungen Ihrer Einsatzstelle aktiviert werden.
  • Wenn Sie nicht wissen, welche Abrechnungsstellen Ihr Abrechnungsstellenpool enthält oder deren Nummern nicht kennen, können die Zentralstellen und SOE weiterhelfen. Diese können prüfen, welche Abrechnungsstellen mit Ihren Einsatzstellen verknüpft sind und wie deren Nummern lauten.
  • Lässt der Rechtsträger eine zusätzliche Abrechnungsstelle mit Ihrer Einsatzstelle verknüpfen, kann diese Abrechnungsstelle für neue Freiwilligenvereinbarungen aktiviert werden. Die Zahlungswege bereits genehmigter Freiwilligenvereinbarungen bleiben jedoch unberührt. Diese Erstattungen fließen weiter auf die bisherigen Abrechnungsstellen.
  • Lässt der Rechtsträger die Kontoverbindung einer bereits verknüpften Abrechnungsstelle ändern, fließen anschließend die Erstattungen für alle laufenden Freiwilligenvereinbarungen, für die diese Abrechnungsstelle gilt, auf das neue Konto. Im Bereich Downloads finden Sie das Formular "Datenänderung für Abrechnungsstellen". Damit kann Ihr Rechtsträger eine neue Kontoverbindung für Ihre Abrechnungsstelle festlegen oder andere Datenänderungen mitteilen.
  • Lässt der Rechtsträger eine Abrechnungsstelle aus dem Abrechnungsstellenpool Ihrer Einsatzstelle löschen, kann diese Abrechnungsstelle für neue Freiwilligenvereinbarungen nicht mehr aktiviert werden. Die Zahlungswege laufender Freiwilligenvereinbarungen bleiben jedoch unberührt. Diese Erstattungen fließen weiter auf die bisherigen Abrechnungsstellen.
  • In einigen Fällen müssen auch die Erstattungen laufender Vereinbarungen an eine andere Abrechnungsstelle fließen. Das kann beispielsweise erforderlich sein, wenn die Abrechnungsstelle aufgelöst ist oder Ihre Einsatzstelle in eine andere Rechträgerschaft wechselt. Der (neue) Rechtsträger muss dem Bundesamt dies dann schriftlich mitteilen.
  • Um das Risiko irrtümlicher Abrechnungsstellen-Aktivierungen zu reduzieren, sollte Ihr Rechtsträger nicht mehr benötigte Abrechnungsstellen aus dem Abrechnungsstellenpool Ihrer Einsatzstelle löschen lassen. Hierfür benötigt das Bundesamt ein formloses Schreiben.
  • Mitteilungen zu Abrechnungswegen müssen immer schriftlich und mit Unterschrift des Rechtsträgers erfolgen. Dies kann mittels formlosem Schreiben geschehen oder mittels einem der Formulare, die Sie im Bereich Downloads finden.