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Informationen zur Erstattung des 9-Euro-Tickets

Seit dem 01.06.2022 gilt deutschlandweit im Nahverkehr für die Monate Juni, Juli und August 2022 das 9-Euro-Ticket. Ausgenommen vom Geltungsbereich des Tickets sind der Fernverkehr der Deutschen Bahn AG (z. B. ICE, IC und EC) sowie Flix-Train und Busse. Die Einführung des 9-Euro-Tickets hat für den Geltungszeitraum Auswirkungen auf die Fahrtkostenerstattung im Rahmen des Zuschusses für die pädagogische Begleitung sowie des Seminars zur politischen Bildung an den Bildungszentren des Bundes.

  1. Das 9-Euro-Ticket ist erstattungsfähig, wenn es für die Teilnahme an einem Seminartag im Rahmen des BFD bzw. für die Teilnahme am Seminar zur politischen Bildung an einem Bildungszentrum des Bundes genutzt wurde. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, welches Sie hier finden: Merkblatt zum 9-Euro-Ticket - PDF, 142 KB.
  2. Privat bzw. für Fahrten zur Einsatzstelle angeschaffte Zeitkarten jeglicher Art, die für den Geltungszeitraum zum 9-Euro-Ticket werden, sind nicht erstattungsfähig.
  3. Erfolgt die An- und Abreise zum Seminartag bzw. zum Seminar zur politischen Bildung ausschließlich mit dem Nahverkehr, ist zwingend das 9-Euro-Ticket zu nutzen, sofern es die kostengünstigste Variante darstellt. Die Fahrtkostenerstattung ist dann auf 9 Euro pro Kalendermonat gedeckelt. Für notwendige An- und Abreisen über größere Distanzen sind weiterhin alle Zugarten (einschließlich ICE) in der 2. Klasse nutz- und erstattbar.
  4. Wird für das Seminar zur politischen Bildung die Erstattung eines 9-Euro-Tickets beantragt, ist mit einem Formular zu bestätigen, dass die Kosten dieses Tickets nicht zusätzlich über den Zuschuss für die pädagogische Begleitung abgerechnet werden. Bestätigung zum 9-Euro-Ticket - PDF, 918 KB

Weitere, detaillierte Informationen können Sie dem Merkblatt zum 9-Euro-Ticket - PDF, 142 KB entnehmen, welches Sie hier im Download-Bereich finden.