Inkrafttreten des Freiwilligen-Teilzeit-Gesetzes
Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz ist am 29.05.2024 in Kraft getreten und damit auch einige Änderungen für den Bundesfreiwilligendienst:
Teilzeit
Alle Freiwilligen jeden Alters können mit Einverständnis der Einsatzstelle einen BFD in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlich leisten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf BFD in Teilzeit.
Taschengeld
Der mögliche Höchstbetrag für das Taschengeld im BFD wurde erhöht. Das Taschengeld kann jetzt bis zu 604 Euro monatlich betragen.
Mobilitätszuschläge
Die Einsatzstellen können den Freiwilligen sogenannte Mobilitätszuschläge in Geld oder als entsprechende Sachleistung gewähren.
In den aktualisierten Leitlinien zum BFDG erhalten Sie weitere ausführliche Informationen, zu finden unter https://www.bundesfreiwilligendienst.de/service/downloads