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Keine Bearbeitung von Vereinbarungen und Verlängerungen mit Wirkung in 2024 mehr möglich

Mit Schreiben vom 21.11.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen verfügt, dass für das Haushaltsjahr 2024 keine weiteren Zahlungsverpflichtungen eingegangen werden dürfen (sog. Haushaltssperre). Infolgedessen darf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) derzeit Vereinbarungen mit Dienstbeginn im Jahr 2023 und Wirkung für das Jahr 2024 nicht genehmigen. Auch bereits erfasste, aber noch nicht genehmigte Vereinbarungen sowie Verlängerungsanträge, die die Haushaltsjahre 2024 und 2025 berühren, dürfen aktuell nicht genehmigt werden. Insofern bitten wir darum, solche Vereinbarungen aktuell nicht mehr an das BAFzA zu senden. Verlängerungen bis zum spätesten Dienstende 31.12.23 können nach wie vor genehmigt werden.

Die verfügte Haushaltssperre hat keine Auswirkungen auf Dienste, deren Vereinbarungen bereits genehmigt wurden. Diese können regulär durchgeführt werden und die Zahlungen der Zuschüsse des Bundes für das Taschengeld/die Sozialversicherungsbeiträge sowie für die pädagogische Begleitung laufen für diese Vereinbarungen ganz regulär und in voller Höhe wie vereinbart weiter.

Das Vorgenannte gilt ebenfalls für Anträge auf besonderen Förderbedarf im BFD sowie im Pilotprojekt "Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im BFD". Wurde ein entsprechender Antrag bereits beschieden, so gilt dieser Bescheid unverändert fort. In allen anderen Fällen, die die Jahre 2024 und 2025 berühren, kann die Bearbeitung derzeit nicht erfolgen.

Sofern ein von Ihnen eingereichter Antrag, eine von Ihnen eingereichte Vereinbarung oder Verlängerung von der Haushaltssperre betroffen ist, erhalten Sie in jedem Fall zeitnah eine Rückmeldung seitens des BAFzA. Sobald es eine Möglichkeit gibt, erneut Vereinbarungen abzuschließen, erfolgt ebenfalls eine Information durch das BAFzA.

Für die notwendigen außergewöhnlichen Maßnahmen bitten wir Sie um Verständnis.