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Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche

Zum Abbau von Lernrückständen und zur Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien- und Sportaktivitäten sowie für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Alltag und in der Schule hat der Bund ein „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von 2 Mrd. Euro in den Jahren 2021/2022 aufgelegt.

Unter Nutzung bereits vorhandener Strukturen sollen Angebote geschaffen werden, die schnell bei den Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen. Dazu gehört auch, dass Freiwilligendienstleistende Kinder und Jugendliche gezielt in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen können. Ganz gezielt soll im Rahmen der Aktion Zukunft Schulabgängerinnen und Schulabgängern aller Schularten eine Chance zur Orientierung als Freiwilligendienstleistende geboten werden.

Das Faktenpapier zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche in 2021 und 2022“ kann unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/aufholen-nach-corona abgerufen werden.

Um den Einsatz von Bundesfreiwilligen in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu erleichtern, wird das administrativen Verfahren zur Anerkennung von Einsatzstellen und zur Erhöhung der Zahl der Plätze in den anerkannten Einsatzstellen vorübergehend erheblich vereinfacht und beschleunigt. Die Finanzierung dieser Plätze ist durch die erreichte überjährige Verstetigung des Mittelaufwuchses von 2021 bis 2023 gesichert.

Informationen zum vereinfachten Verfahren im Bundesfreiwilligendienst können bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Anerkennungsreferates und unter der Servicenummer 0221/3673-0 eingeholt werden.

Weiterhin ist es möglich, Bundesfreiwillige an Schulen und an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß dem Schreiben des BMFSFJ vom 19.03.2020 an die Zentralstellen im Rahmen des erweiterten Einsatzbereichs zu entsenden. Dabei ist es nicht relevant, ob die anerkannte Einsatzstelle Corona bedingt schließen musste oder nur noch eingeschränkte Beschäftigungsmöglichkeiten für die Freiwilligen bieten kann. Voraussetzung für den erweiterten Einsatz ist, dass ein Vordruck zur Ergänzung der Vereinbarung dem Bundesamt ausgefüllt und von der Einsatzstelle unterschrieben vor Beginn des Einsatzes direkt als Scan an das übersandt wird. Der Vordruck befindet sich im Downloadbereich als Ergänzung der Vereinbarung zur Erweiterung des Einsatzbereichs von Bundesfreiwilligendienstleistenden.