Zum Inhalt springen Zum Hauptmenü springen

Antrag auf Erstattung der Mehrkosten für die tägliche An- und Abreise zu Seminaren an den Bildungszentren während des coronabedingt vorerst eingeschränkten Seminarbetriebs

Um die während der Corona-Pandemie bundesweit geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie die spezifischen Vorgaben der jeweiligen Länder und deren Gesundheitsbehörden einzuhalten, werden die Seminare an den Bildungszentren zum Teil mit Übernachtung und zum Teil mit täglicher An- und Abreise durchgeführt.

Sofern die Freiwilligen aufgrund des durch die Corona-Pandemie eingeschränkten Seminarbetriebes nicht vor Ort am Bildungszentrum übernachten können und zu den Seminaren täglich an- und abreisen müssen, werden die Mehrkosten für eine tägliche An- und Abreise grundsätzlich auf Antrag durch das BAFzA erstattet. Das hierfür zu verwendende Antragsformular ist innerhalb von sechs Monaten nach Seminarende an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Referat 303, 50964 Köln zu senden.