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Besondere Förderung im Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Für alle Zentralstellen sind im BAFzA in Abstimmung mit dem BMFSFJ Dokumente und Verfahrensweisen zur Antragstellung entwickelt worden.

Gemäß § 17, Abs. 3 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) unter Bezug auf Ziffer 2.1.13 der Richtlinien des BMFSFJ zu § 17 des BFDG vom 17.12.2012 i. d. F. vom 09.01.2013 sind im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Referat 302 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für alle Zentralstellen Dokumente und Verfahrensweisen zur Antragstellung von „Besonderer Förderung im Bundesfreiwilligendienst (BFD)“ entwickelt worden. Die Möglichkeit der "Besonderen Förderung" ist auf zwei Zielgruppen im BFD ausgerichtet: Benachteiligte Freiwillige mit besonderem Förderbedarf und "Incomer".

Zur Information und Antragstellung im Bereich "Besondere Förderung im BFD" benutzen Sie bitte die nachfolgenden Dokumente.

Merkblatt zum Antrag auf besondere Förderung - PDF, 692 KB
Hinweise zum besonderen pädagogischen Konzept - PDF, 80 KB
Antrag auf eine nicht rückzahlbare Zuwendung - Word, 543 KB

Für weitere Fragen zum Thema „Besondere Förderung“ stehen Ihnen jederzeit gerne Herr Axel-Kurt Schubert (Tel.: 0221/3673-1551) oder Frau Martina Trapp (Tel.: 0221/3673-3223) zur Verfügung."