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Erweiterter Einsatzbereich zugunsten von Geflüchteten aus der Ukraine

Im Interesse der vielen in Deutschland eintreffenden Geflüchteten aus der Ukraine ist es ab sofort bis auf Weiteres möglich, Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst unter Nutzung der im Rahmen der Pandemiebewältigung seit rund zwei Jahren bewährten Möglichkeit eines „erweiterten Einsatzbereiches“ auch zu Hilfs- und Unterstützungsleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine außerhalb ihrer Einsatzstellen einzusetzen, z. B. im Rahmen lokaler Hilfsnetzwerke, Koordinierungsstellen, Unterkünfte o. ä.

Die Begleitung von Hilfskonvois ist als „erweiterter Einsatzbereich“ ausdrücklich nicht umfasst, ein Einsatz muss in jedem Fall immer auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt bleiben. Oberste Priorität hat weiterhin, dass der „erweiterte Einsatz“ unbedingt freiwillig erfolgt, die Freiwilligen nicht gefährdet werden und sie umfassend versichert sind.

Für den Einsatz im erweiterten Einsatzbereich muss die BFD-Vereinbarung um folgendes Formular ergänzt werden: Ergänzung der Vereinbarung zur Erweiterung des Einsatzbereichs von Bundesfreiwilligendienstleistenden - PDF, 244 KB

Wichtig ist lediglich, im Vordruck unter dem Punkt „Einsatzort“ auch den Einsatzzweck kenntlich zu machen, beispielsweise durch die Wörter „Einsatz für Geflüchtete aus der Ukraine“.