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Neue Kostenerstattungsrichtlinie zu § 17 BFDG ab 01.01.2015

Die Kostenrichtlinie des BMFSFJ zu § 17 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) wurde überarbeitet und tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

Die neue Richtlinie sowie Erläuterungen der erstattungsfähigen Ausgaben für die pädagogische Begleitung gem. § 17 Abs. 3 BFDG finden Sie im Downloadbereich unter der Bezeichnung: „Richtlinie zu § 17 BFDG ab 01.01.2015“.

Bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinie steht die derzeit geltende  Richtlinie zu § 17 BFDG weiterhin im Downloadbereich zur Verfügung.