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Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“ gestartet

Seit dem 1. Dezember 2015 steht der Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug sowohl einheimischen Freiwilligen als auch Asylberechtigten und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive offen. Flüchtlinge haben zudem die Möglichkeit, einen BFD auch in den regulären Bereichen abzuleisten - zum Beispiel in einem Pflegeheim, Mehrgenerationenhaus oder Sportverein.

Das Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug" ist durch eine Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (§ 18 BFDG) ermöglicht worden und bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Vorbehaltlich der Wirksamkeit der Haushaltsgesetze der entsprechenden Haushaltsjahre stehen dafür im Bundeshaushalt ab 2016 jährlich zusätzlich 50 Millionen Euro bereit.

Die Plätze werden jeweils zur Hälfte von der Zentralstelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und den verbandlichen Zentralstellen vergeben und verwaltet. Das BAFzA-Kontingent von 5.000 BFD-Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug wird nach dem „Königsteiner Schlüssel" auf die verschiedenen Bundesländer verteilt. Daran sollen sich auch die verbandlichen Zentralstellen bei der regionalen Unterverteilung ihrer Plätze orientieren.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat in Berlin mehrere <link http: www.bmfsfj.de bmfsfj _blank external-link-new-window link auf die internetseite öffnet in einem neuen>„Bufdis" für Flüchtlinge in der Leo-Lionni-Schule besucht. Dort unterstützt der Kinderring Berlin e.V. mit Bundesfreiwilligen unter anderem Willkommensklassen.

Willkommenskultur ist im <link https: www.youtube.com channel ucaxvtjkfl7xgunxh3t3dbog _blank external-link-new-window link auf www.youtube.de öffnet in einem neuen>Mehrgenerationenhaus „Haus International“ in Troisdorf kein Modewort. Seit 30 Jahren empfängt die städtische Einrichtung mit ihrer zugewandten Grundhaltung Menschen aller Altersstufen, Nationalitäten und Religionen in einem offenen Tagestreffpunkt.

Für den Freiwilligendienst im Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug" gelten einige Sonderregelungen gegenüber dem Regel-BFD. Weitere Information erhalten Sie hierzu im „Merkblatt zum Sonderprogramm BFD mit Flüchtlingsbezug“. Das Merkblatt und weitere Informationen erhalten Sie im <link internal-link link zum menü öffnet im gleichen>Downloadbereich.