Studium nach dem Freiwilligendienst
Viele Freiwillige möchten nach ihrem Freiwilligendienst ein Studium beginnen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Freiwilligendienst eine Rolle bei der Bewerbung um einen Studienplatz spielen kann. Die nachfolgend genannten Vorteile gelten für Bewerbungen über Hochschulstart. Bei Bewerbungen über andere Plattformen bzw. Direktbewerbungen bei Hochschulstart können andere Regelungen gelten.
Die folgenden Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es wird hierfür auf www.hochschulstart.de verwiesen.
Anerkannt werden grundsätzlich der Bundesfreiwilligendienst, das FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), das FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr, der IJFD (Internationaler Jugendfreiwilligendienst und der ADIA (der Andere Dienst im Ausland). Welche anderen Dienste darüber hinaus anerkannt werden können, sollte vorher bei Hochschulstart erfragt werden.
Rückstellung eines Studienplatzes
Hat man zu Beginn oder während des Freiwilligendienstes einen Studienplatz erhalten und kann man ihn wegen des Freiwilligendienstes nicht annehmen, kann man den Studienplatz zurückstellen lassen. Das bedeutet, dass der Studienplatz nicht verfällt. Hintergrund ist, dass niemandem Nachteile durch die Absolvierung eines Freiwilligendienstes erwachsen sollen (§ 34 Nr. 3 Hochschulrahmengesetz).
Hinweis:
Nach Ende des Dienstes ist eine form- und fristgerechte Bewerbung erforderlich, um die Rückstellung/bevorzugte Zulassung geltend zu machen (zumindest, wenn das Zulassungsverfahren über Hochschulstart bzw. das DoSV (Dialogorientiertes Serviceverfahren) erfolgt)!
Nachrangiges Auswahlkriterium (u. a. bei Abiturbesten- und Zweitstudienbewerberquote)
Besteht bei Bewerberinnen oder Bewerbern Ranggleichheit in Bezug auf die Punktewertung/Messzahl, führt die nachgewiesene Ableistung eines Freiwilligendienstes zu einer Verbesserung des Rangs.
Hinweis:
Dies gilt für das Bewerbungsverfahren über Hochschulstart und viele andere Studiengänge. Wer sich nicht über Hochschulstart bewirbt, sollte sich vorher bei der zuständigen Stelle informieren, da hier unterschiedliches Landesrecht (Landesvergabeverordnungen) gelten kann.
Freiwilligendienst als Bewerbungskriterium bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie
Bei den Auswahlverfahren der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge wird die nachgewiesene Ableistung eines Freiwilligendienstes (mit einer Mindestdauer von 11 Monaten und fachlicher Einschlägigkeit) von einigen Hochschulen mit der Vergabe zusätzlicher Punkte berücksichtigt. Dabei müssen die 11 Monate zu einem bestimmten Stichtag erreicht werden! Dieses Datum sollte bei der Planung des Dienstes und der Bewerbung für ein Studium auf jeden Fall berücksichtigt und mit dem Träger abgesprochen werden. Näheres zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (ZV) findet man in den Kriterien-Übersichten unter https://hochschulstart.de/unterstuetzung/downloads.
Weitere Informationen sind über die Webseite http://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/bewerbung/dienste abrufbar.
Bei konkreten Fragen können sich Bewerber um einen Studienplatz an den Bewerbersupport von Hochschulstart wenden: http://www.hochschulstart.de/unterstuetzung/bewerbersupport.