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Teilzeit für unter 27-Jährige

Das Gesetz zur Teilzeit für unter 27-jährige Freiwillige ist zum 11.05.2019 in Kraft getreten. Damit können Freiwillige unter 27 Jahren einen Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlich leisten, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Freiwillige ein Kind oder einen Angehörigen betreuen oder durch gesundheitliche Beeinträchtigungen die regelmäßige Einsatzzeit nicht absolvieren können.

Folgende Dokumente wurden dementsprechend aktualisiert:

Der Bundesfreiwilligendienst von A-Z - PDF, 2 MB

Merkblatt über die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes - PDF, 634 KB

Information Sheet for Performing the Federal Volunteer Service - PDF, 589 KB

Formular zur Bestätigung der Teilzeit für unter 27-Jährige - PDF, 145 KB

Diese und weitere Publikationen finden Sie auch im Bereich Downloads.