Der Bundesfreiwilligendienst: Hinweise von A bis Z
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) verfolgt zwei Ziele. Er soll Menschen jedes Alters einen bereichernden Freiwilligendienst ermöglichen und gleichzeitig das zivilgesellschaftliche Engagement fördern.
Der BFD orientiert sich in vielen Punkten an den bestehenden Jugendfreiwilligendiensten (FSJ und FÖJ). Dort, wo die gesetzlichen Regelungen eine Abweichung erfordern - insbesondere bei Fragen der Finanzierungskompetenz des Bundes - richtet sich der BFD dann in der Regel am früheren Zivildienst aus. Neue Regelungen sind die Ausnahme, so dass der BFD sowohl für die meisten Einrichtungen als auch für die meisten Interessenten in der Praxis leicht handhabbar sein wird.
Die folgenden Hinweise von A-Z bieten einen Überblick zu den Regelungen im BFD.
Darüber hinaus gehende Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und detaillierten Regelungen finden Sie in den Leitlinien zum BFDG.
Bei Fragen steht das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln
(Telefon: 0221 - 36 73 0, E-Mail: info[at]bundesfreiwilligendienst.de) gerne zur Verfügung.
Die "Hinweise von A bis Z" befinden sich aktuell in der Überarbeitung und stehen Ihnen in Kürze wieder zur Verfügung! Alle Informationen entnehmen Sie bis dahin bitte dem folgenden PDF-Dokument: