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Abrechnung für Einsatzstellen

Als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst (BFD) erhalten Sie Kostenerstattungen des Bundes unter anderem für Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge sowie für die pädagogische Begleitung Ihrer Freiwilligen.

Diese Zahlungen erfolgen ausnahmslos an Abrechnungsstellen. Eine Abrechnungsstelle kann mit der Einsatzstelle, ihrem Rechtsträger oder einer dritten Einrichtung identisch sein. Meistens ist sie auch Inhaber des Kontos, auf das die Erstattungen fließen. Bei Bedarf können mehrere Abrechnungsstellen pro Einsatzstelle benannt werden, beispielsweise für unterschiedliche Erstattungsarten.

Die Festlegung der Abrechnungswege erfolgt in zwei Schritten, die in der Regel zeitlich getrennt sind.

Schritt 1:

Festlegung von Abrechnungsstellen für die Einsatzstelle („Verknüpfung“)

Der Rechtsträger legt fest, an welche Abrechnungsstelle(n) das Bundesamt Erstattungen für seine Einsatzstelle(n) zahlen soll. Nur Abrechnungsstellen, die Ihr Rechtsträger festgelegt hat, werden in der Datenbank mit Ihrer Einsatzstelle verknüpft. Sie stehen dann im Abrechnungsstellenpool Ihrer Einsatzstelle zur Aktivierung zur Verfügung (Schritt 2).

Im Bereich Downloads finden Sie das Formular „Neue Abrechnungsstelle für Einsatzstellen“. Damit kann Ihr Rechtsträger eine neue Abrechnungsstelle für Ihre Einsatzstelle festlegen. Ist die Abrechnungsstelle einmal mit Ihrer Einsatzstelle verknüpft, bleibt sie im Abrechnungsstellenpool bis der Rechtsträger die Verknüpfung löschen lässt.

Der Abrechnungsstellenpool Ihrer Einsatzstelle kann beliebig viele Abrechnungsstellen enthalten.

Schritt 2:

Auswahl einer Abrechnungsstelle aus dem Abrechnungsstellenpool („Aktivierung“)

Durch die Nennung der Abrechnungsstellen-Nummer im Beiblatt der Freiwilligenvereinbarung können Sie eine im Abrechnungsstellenpool enthaltene Abrechnungsstelle aktivieren lassen. Dabei legen Sie gleichzeitig fest, welche Abrechnungsstelle welche Kostenerstattungsart erhalten soll (Taschengeld/ Sozialversicherung, Pädagogische Begleitung, Fahrkosten).

Nur die Angabe der Nummer(n) bereits mit Ihrer Einsatzstelle verknüpfter Abrechnungsstellen im Beiblatt der Freiwilligenvereinbarung ergibt eindeutige Abrechnungswege.

Unklare Angaben führen oft zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Freiwilligenvereinbarungen.

Weitere Informationen zu Abrechnungen im Bundesfreiwilligendienst finden Sie hier.

Ansprechpersonen im Bundesamt


zu den Abrechnungswege einer Einsatzstelle oder zu Abrechnungsstellen

allgemeinen Fragen

Tel: 0221 3673-0
Fax: 0221 3673-1860
Kontakt per Mail:

zu den Abrechnungswegen für einzelne Freiwillige oder zu Einzelzahlungen

Taschengeld
und Sozialversicherungsbeiträge

Tel: 0221 3673–0
Fax: 0221 3673–2847
Kontakt per Mail:

Bildungspauschale
Fahrtkosten

Tel: 0221 3673-0
Fax: 0221 3673–1336
Kontakt per Mail:
E-Mail: referat-303[at]bafza.bund.de

 Besondere Förderung

Tel: 0221 3673-0
Fax: 0221 3673–1195
Kontakt per Mail:
E-Mail: referat-301[at]bafza.bund.de

BFD mit Flüchtlingsbezug

Tel: 0221 3673-0
Fax: 0221 3673–1195
Kontakt per Mail: