Der Bundesfreiwilligendienst
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Personen jedes Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz.
Freiwilliges Engagement lohnt sich: Freiwillige sammeln wertvolle Lebenserfahrung. Einsatzstellen profitieren von engagierter Unterstützung, die ihrer Arbeit zusätzliche Inspiration verleiht.
Ziele des Bundesfreiwilligendienstes
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein engagementpolitisches Projekt: Er soll eine neue Kultur der Freiwilligkeit in Deutschland schaffen und möglichst vielen Menschen ein Engagement für die Allgemeinheit möglich machen.
Die Aussetzung des Wehrdienstes und damit auch des Zivildienstes zum 1. Juli 2011 war eine große gesellschaftliche Herausforderung. Der Bundesfreiwilligendienst sollte helfen, die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes zumindest teilweise zu kompensieren. Alle nach dem Zivildienstgesetz anerkannten Dienststellen und -plätze wurden daher automatisch als Einsatzstellen und Plätze des Bundesfreiwilligendienstes anerkannt.
Voraussetzungen für die Freiwilligen
Der Bundesfreiwilligendienst steht Personen jedes Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen (je nach Bundesland ab 16 Jahren, manchmal auch schon mit 15 Jahren). Jüngere Freiwillige erwerben und vertiefen ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen, ältere Freiwillige bringen ihre eigene Lebens- und Berufserfahrung ein. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.
Dauer und Einsatzstellen des Bundesfreiwilligendienstes
In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden.
Der BFD kann in Vollzeit oder Teilzeit geleistet werden. Bei einem BFD in Teilzeit muss die Einsatzzeit mehr als 20 Stunden wöchentlich betragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen BFD in Teilzeit. Ob ein BFD in Teilzeit geleistet werden kann, ist von den Freiwilligen mit den jeweiligen Einsatzstellen zu klären und setzt das Einverständnis aller Beteiligten voraus. Weitere Infos zu den genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie in der Rubrik BFD von A bis Z unter dem jeweiligen Stichwort.
Einsatzstellen werden von gemeinwohlorientierten Einrichtungen angeboten. Dazu zählen Mitgliedseinrichtungen der Wohlfahrtsverbände (z. B. Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland), aber auch nicht-verbandsgebundene Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kinderheime, Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Erholungsheime, Mehrgenerationenhäuser, Selbsthilfegruppen, Sportvereine, Museen, Kultureinrichtungen, Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes, Träger ökologischer Projekte und Kommunen.
Alle zurzeit aktiven Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst können über die Einsatzstellensuche abgerufen werden.