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Anerkennung als Einsatzstelle

Bevor Sie BFDlerinnen und BFDler einsetzen können, muss Ihre Einrichtung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst anerkannt sein. Im Folgenden finden Sie genaue Informationen darüber, wie Sie sich als Einsatzstelle anerkennen lassen können und welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen.

Verfahren

Schritt 1: Zuordnung zu einer Zentralstelle

Im Bundesfreiwilligendienst muss sich jede Einsatzstelle einer Zentralstelle zuordnen.

Die Zentralstellen betreuen die Einsatzstellen. Sie vertreten deren Interessen, bündeln ihre Anliegen, sorgen für einheitliche Qualitätsstandards in der pädagogischen Begleitung und übernehmen zentrale Verwaltungsaufgaben. Außerdem werden die für den Bundesfreiwilligendienst bereitgestellten Haushaltsmittel als jährliche Platzkontingente an die Zentralstellen verteilt. Diese geben die Platzkontingente nach eigenen Kriterien an ihre Einsatzstellen weiter. Ohne Kontingentplatz kann im Bundesfreiwilligendienst auch eine anerkannte Einsatzstelle keine Vereinbarung mit Freiwilligen abschließen.
Bitte klären Sie die gewünschte Zuordnung daher zunächst mit der Zentralstelle.

zur Übersicht über die Zentralstellen

Schritt 2: Antragstellung

Im Menü Service finden Sie unter Downloads das Antragsformular „Anerkennung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst“. Füllen Sie den Vordruck bitte aus und fügen Sie die dort geforderten Unterlagen bei. Den fertigen Antrag senden Sie bitte an Ihre Zentralstelle. Diese wird ihn vorprüfen, die Zuordnung bestätigen und den Antrag danach an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weiterleiten.

Schritt 3: Bearbeitung und Bescheid

Nachdem Ihr Antrag im Bundesamt eingegangen ist, erhält Ihre Einrichtung eine Einsatzstellennummer. Diese Nummer dient fortan als Aktenzeichen. Das Bundesamt prüft, ob Ihre Einrichtung die Voraussetzungen für den Einsatz und die Betreuung Freiwilliger erfüllt. Falls sich aus Ihren Unterlagen Fragen ergeben, wird sich die Bearbeiterin oder der Bearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sind alle Fragen geklärt, erhalten Sie einen Bescheid über die Anerkennung oder die Ablehnung Ihres Antrags. Ein Anerkennungsbescheid berechtigt Ihre Einrichtung, Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst zu beschäftigen.

Voraussetzungen

Unter Downloads finden Sie die Richtlinien für die Anerkennung von Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst als PDF zum Herunterladen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählen:

Einsatzbereiche

Als Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst können insbesondere Einrichtungen aus folgenden Bereichen anerkannt werden:

  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege
  • Behindertenhilfe
  • Kultur und Denkmalpflege
  • Sport
  • Zivil- und Katastrophenschutz
  • Umweltschutz
  • Schulen

Gemeinwohl

Eine Einrichtung kann als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst anerkannt werden, wenn sowohl die Aufgaben der Einrichtung als auch die Tätigkeiten der Freiwilligen dem Gemeinwohl dienen. Das Vorliegen dieser Voraussetzung müssen Sie im Anerkennungsverfahren nachweisen. Einzelheiten zu den erforderlichen Nachweisen finden Sie unter Punkt 3 des Antragsformulars.

Arbeitsmarktneutralität

Freiwillige sollen die hauptamtlich Beschäftigten ihrer Einsatzstelle unterstützen, nicht ersetzen. Durch den Einsatz Freiwilliger dürfen in Ihrer Einrichtung keine Arbeitsplätze für hauptamtliches Personal gefährdet oder deren Neuschaffung verhindert werden.

Einzelanerkennung

Bei Rechtsträgern von mehreren organisatorisch, räumlich oder hinsichtlich ihrer Aufgabenstellung getrennten Einrichtungen müssen die einzelnen Einrichtungen grundsätzlich gesondert als Einsatzstellen anerkannt werden. Als Einsatzstelle müssen Sie eine Fachkraft für die jeweilige fachliche Anleitung der Freiwilligen benennen. Die Fachkraft sichert die Unterstützung und Beratung der Freiwilligen. Sie vermittelt ihnen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen für den Arbeitsalltag. Wichtig für die Beteiligung der Freiwilligen sind zudem regelmäßige Gespräche und die Integration in Teamberatungen.

Als Einsatzstelle sind Sie außerdem verpflichtet, für die Teilnahme der Freiwilligen an den vorgeschriebenen Seminaren zu sorgen.

Auslastung

Die Freiwilligen müssen während ihrer Arbeitszeit auslastend beschäftigt werden.

Tätigkeiten der Freiwilligen

Der Bundesfreiwilligendienst wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit geleistet. Mit der Anerkennung einer Einsatzstelle wird festgelegt, wie viele Freiwillige diese gleichzeitig beschäftigen darf. Außerdem bedarf es einer Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeiten. Freiwillige dürfen im Einzelfall nur mit Tätigkeiten betraut werden, die ihrem Alter und ihren persönlichen Fähigkeiten entsprechen.

Ansprechpersonen zu Fragen der Anerkennung als Einsatzstelle erreichen Sie unter:

Tel: 0221 3673-0
Fax: 0221 3673-1860
Kontakt per Mail: referat-202[at]bafza.bund.de