Verlängerungen von Dienstzeiten auf über 18 Monaten aufgrund von Folgen der Corona-Pandemie
Ab sofort können laufende BFD-Vereinbarungen auf über 18 Monate verlängert werden. Auch ein Abschluss von neuen Vereinbarungen für 6 Monate ist für Freiwillige möglich, die bereits eine Dienstzeit von 18 Monaten absolviert haben. Die zulässige Höchstdauer von 24 Monaten (§ 3 Abs. 2 Satz 3 BFDG) darf durch die Verlängerung oder Zweitvereinbarung nicht überschritten werden. Spätestes Dienstende der Verlängerung bzw. Zweitvereinbarung ist der 31.12.2024.
Die Möglichkeit der Verlängerung/Zweitvereinbarung besteht für alle Freiwilligen, die in Folge der Covid-19-Pandemie Entwicklungspotentiale insbesondere hinsichtlich der sozialen Kompetenzentwicklung aufweisen. Die Ausweitung der Dienstzeit auf über 18 Monate bietet der freiwillig dienstleistenden Person die zeitliche Perspektive, notwendige soziale Kompetenzen nachzuholen und somit die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die persönliche Entwicklung zu bewältigen.
Die Dienstzeitverlängerung auf über 18 Monate muss im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts begründet sein. Dem Antrag auf Verlängerung bzw. der Zweitvereinbarung ist daher das untenstehende Formular beizufügen. Dieses Formular wird ebenfalls im Downloadbereich auf www.bundesfreiwilligendienst.de zur Verfügung gestellt. In diesem Formular ist die Ausgestaltung der pädagogischen Begleitung individuell zu erläutern.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Verlängerung die Teilnahme an zusätzlichen Seminartagen (1 Seminartag pro Dienstmonat) verpflichtend ist.
Verlängerungen bzw. Zweitvereinbarungen sind dem BAFzA, Referat 203, so frühzeitig zuzuleiten, dass eine Bearbeitung, auch im Hinblick auf die Prüfung des besonderen pädagogischen Konzepts, rechtzeitig vor dem ursprünglich vorgesehenen Dienstende (bzw. bei Zweitvereinbarungen vor dem vorgesehenen Dienstbeginn) möglich ist.