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Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Mit Artikel 5 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wurde das Bundesfreiwilligendienstgesetz um den § 18 -Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug- ergänzt.

Damit wurden die Engagementmöglichkeiten von in Deutschland lebenden Freiwilligen für Flüchtlinge im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes erweitert.

Das Sonderprogramm ist bis zum 31.12.2018 befristet. Bis zu 10.000 Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug sind pro Jahr möglich.

Die Belegung der Plätze aus dem Sonderprogramm muss einen Bezug zur Flüchtlingshilfe haben, also entweder muss der Einsatz in der Flüchtlingshilfe erfolgen oder aber der Dienst durch geflüchtete Menschen geleistet werden.

Erste Vereinbarungen aus dem Sonderprogramm können ab dem 24.11.2015 mit Dienstbeginn 01.12.2015 geschlossen werden.

Für den Freiwilligendienst auf Plätzen des Sonderprogramms gelten einige Sonderregelungen gegenüber dem Regel-BFD.  Weitere Information erhalten Sie hierzu im „Merkblatt zum Sonderprogramm BFD mit Flüchtlingsbezug“.

Die Unterlagen zum Sonderprogramm sind als <link internal-link link auf downloads öffnet im gleichen>Download in deutscher und englischer Sprache eingestellt.

Die Übersetzungen dienen lediglich als Hilfestellung.

Nur die deutschen Fassungen der Vereinbarung und der Ergänzung der Vereinbarung sind auszufüllen und unterschrieben an das Bundesamt zu senden, um eine Vereinbarung aus dem Sonderprogramm abzuschließen.